Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 17.03.2006 - L 8 AL 2899/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer; Bestimmung des leistungsbegründenden Ereignisses im Rahmen des § 421j Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III); Voraussetzung für die Annahme einer unbilligen Härte i.S.d. § 324 Abs. 1 S. 2 SGB III; ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Versäumen der Antragsfrist bei der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, Zulassung der verspäteten Antragstellung
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 15.06.2004 - S 8 AL 821/04
- LSG Baden-Württemberg, 17.03.2006 - L 8 AL 2899/04
- BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 22/06 R
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Baden-Württemberg, 23.04.2004 - L 8 AL 4489/03
Existenzgründungszuschuss - Zulassung der verspäteten Antragstellung - unbillige …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2006 - L 8 AL 2899/04
Die Härteregelung des § 324 Abs. 1 Satz 2 SGB III tritt als lex specialis an die Stelle der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. LSG Baden-Württemberg Urteil vom 23.04.2004 - L 8 AL 4489/03 - ).Die Härteregelung des § 324 Abs. 1 Satz 2 SGB III tritt als lex specialis an die Stelle der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. Gagel, SGB III § 324 RdNr. 16; Urteil des erkennenden Senats vom 23.04.2004 - L 8 AL 4489/03 - ).
- LSG Bayern, 10.05.2005 - L 8 AL 380/04
Anspruch auf Bewilligung von Überbrückungsgeld; Zulassung einer verspäteten …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2006 - L 8 AL 2899/04
Die Auffassung, dass im Falle eines unverschuldeten Versäumens der Antragsfrist von vornherein eine unbillige Härte anzunehmen sei, und die Vorschrift nur dahin zu verstehen sei, dass das Vorliegen einer unbilligen Härte nicht auf diese Fallkonstellation beschränkt sei (BayLSG Urteil vom 10.05.2005 - L 8 AL 380/04) ist daher abzulehnen.Die Auffassung, dass im Falle eines unverschuldeten Versäumens der Antragsfrist von vornherein eine unbillige Härte anzunehmen sei, und die Vorschrift nur dahin zu verstehen sei, dass das Vorliegen einer unbilligen Härte nicht auf diese Fallkonstellation beschränkt sei (BayLSG Urteil vom 10.05.2005 - L 8 AL 380/04 - ; Radüge in Hauck/Noftz, SGB III, § 324 RdNr. 11) ist daher abzulehnen (Leitherer in Hennig, SGB III, § 324 RdNr. 30).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - L 10 P 134/14
Zahlung von Pflegeversicherungsleistungen nach der Pflegestufe II
Dies ist der Fall, wenn den Begünstigten kein Verschulden an der verspäteten Antragstellung trifft, die Versäumung der Antragsfrist aber ursächlich auf eine Verletzung der Beratungspflicht der Beklagten zurückzuführen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2006, L 8 AL 2899/04, in Juris Rn 23). - LSG Hamburg, 16.07.2009 - L 5 AL 89/06
Vorliegen einer unbilligen Härte bei der Versagung des …
Daraus wird vereinzelt gefolgert, dass stets schon dann eine Härte vorliegt, wenn die Verspätung unverschuldet ist (…Radüge, in: Hauck/Noftz, SGB III, § 324 Rn. 11, Stand Sept. 2003; dagegen LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.3.2006, L 8 AL 2899/04, juris;… Leitherer, in: Eicher/Schlegel, SGB III, § 24 Rn. 30, Stand Dez. 2007).Nach Auffassung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urt. v. 17.3.2006, a.a.O.) liegt eine unbillige Härte vor, wenn es an einem Verschulden fehlt und die Verspätung auf die Verletzung von Beratungspflichten der Bundesagentur zurückzuführen ist.
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2013 - L 3 AL 2449/12 Dies ist der Fall, wenn den Begünstigten kein Verschulden an der verspäteten Antragstellung trifft, die Versäumung aber ursächlich auf eine Verletzung der Beratungspflicht der Behörde zurückzuführen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.03.2006, L 8 AL 2899/04, Juris).
- LSG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - L 3 AL 2449/12 Dies ist der Fall, wenn den Begünstigten kein Verschulden an der verspäteten Antragstellung trifft, die Versäumung aber ursächlich auf eine Verletzung der Beratungspflicht der Behörde zurückzuführen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.03.2006, L 8 AL 2899/04, Juris).
- LSG Baden-Württemberg, 26.07.2019 - L 8 AL 3077/17 Die Verspätung muss in diesem Kontext Folge einer Beratungspflichtverletzung sein (…vgl. zum Vorstehenden BSG Urt. v. 8.2.2007 - B 7a AL 22/06 R - = SozR 4-4300 § 324 Nr. 3 = NZS 2008, 49; Senatsurteil vom 17.03.2006 - L 8 AL 2899/04 -, juris;… LSG Baden-Württemberg - L 3 AL 2449/12 -, a.a.O.).
- SG Lüneburg, 02.03.2009 - S 7 AL 87/08
Anspruch auf Gewährung einer Fahrtkostenbeihilfe i.R.e. Beschäftigungsaufnahme …
Dies ist der Fall, wenn den Begünstigten kein Verschulden an der verspäteten Antragstellung trifft, die Versäumung aber ursächlich auf eine Verletzung der Beratungspflicht der Behörde zurückzuführen ist (vgl. Urteil des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 17. März 2006 - L 8 AL 2899/04 -). - LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2006 - L 6 B 184/06 Anders als im Recht der Arbeitsförderung fehlt eine Härteregelung, die eine verspätete Antragstellung zuließe (vgl § 324 Abs. 1 Satz 2 SGB III) und die als lex specialis an die Stelle der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand träte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. März 2006 - L 8 AL 2899/04).